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   OLG Koblenz, 11.08.2021 - 13 U 202/21   

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OLG Koblenz, 11.08.2021 - 13 U 202/21 (https://dejure.org/2021,52387)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 (https://dejure.org/2021,52387)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. August 2021 - 13 U 202/21 (https://dejure.org/2021,52387)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 8 U 177/20

    Schadensersatzforderung aus sittenwidriger Schädigung beim Kauf eines

    In einem solchen Fall kann jedoch nicht angenommen werden, dass die Beklagte bei dem Einsatz des WLP den - auch nur bedingten - Vorsatz hatte, das KBA würde zum Schaden von Fahrzeugerwerbern Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gefährden könnten (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 -, juris Rn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2022 - 8 U 232/21

    VW-Dieselskandal: Voraussetzungen des § 826 BGB bei Geltendmachung eines

    In einem solchen Fall kann jedoch nicht angenommen werden, dass die Beklagte den - auch nur bedingten - Vorsatz hatte, das KBA würde zum Schaden von Fahrzeugerwerbern Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gefährden könnten (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 -, juris Rn. 32).
  • OLG Nürnberg, 04.11.2022 - 16 U 3714/21

    Kein Schadensersatz wegen der behaupteten Verwendung von unzulässigen

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Auffassung der Beklagten, bei der Entwicklung und Programmierung des Motortyps die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten zu haben, jedenfalls für den hier interessierenden Zeitraum (Fahrzeugerwerb durch die Klagepartei) in technischer und rechtlicher Hinsicht sehr gut vertretbar war (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 11. August 2021 - 13 U 202/21, Rn. 32 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2022 - 5 U 80/21

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    In einem solchen Fall kann jedoch nicht angenommen werden, dass die Beklagte bei dem Einsatz des WLP den - auch nur bedingten - Vorsatz hatte, das KBA würde zum Schaden von Fahrzeugerwerbern Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gefährden könnten (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 -, Rn. 32; OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.03.2022, 8 U 177/20).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2022 - 5 U 80/21
    In einem solchen Fall kann jedoch nicht angenommen werden, dass die Beklagte bei dem Einsatz des WLP den - auch nur bedingten - Vorsatz hatte, das KBA würde zum Schaden von Fahrzeugerwerbern Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gefährden könnten (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 -, Rn. 32; OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.03.2022, 8 U 177/20).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2022 - 8 U 82/21

    Dieselskandal: Sittenwidrigkeit bei Geltendmachung einer "Fahrkurve"

    In einem solchen Fall kann jedoch nicht angenommen werden, dass die Beklagte den - auch nur bedingten - Vorsatz hatte, das KBA würde zum Schaden von Fahrzeugerwerbern Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gefährden könnten (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2021 - 13 U 202/21 -, juris Rn. 32).
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